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Vortrag / Baurecht

Am 15.09.2015 hielt Rechtsanwalt H.J. Pohl (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)  vor Mitgliedern des Wirtschaftsverbandes Emsland einen Vortrag zum Thema "Sicherheiten am Bau". Er plädierte hierbei für mehr Achtsamkeit bei der Vereinbarung und Durchsetzung juristischer Sicherheiten vor, während und nach Bauvertragsabschluss.

HJP - Sicherheiten am BauDie Geltung von Sicherheitsvereinbarungen werde oftmals zu Unrecht für selbstverständlich gehalten. Der Fachanwalt rät daher, insbesondere bei Vertragsabschluss den Punkt „Sicherheiten am Bau“ explizit zu behandeln und zu vereinbaren. Die Vereinbarung sollte nicht nur eine Aufklärung über den oder die Verantwortlichen, sondern auch über die Art, Höhe, Zweck und Dauer der juristischen Sicherheit beinhalten.

Bei der Bestimmung der Art der Sicherheit und den damit zusammenhängenden Kosten sollten die Vertragsparteien immer mehrere Möglichkeiten berücksichtigen auch vor dem Hintergrund, dass individuelle Vereinbarungen zur Festlegung der Höhe von Zahlungen im Voraus überdacht werden.

„Um Streitigkeiten bei der Umsetzung des ausgehandelten Vertrages zu vermeiden, sollten die Sicherungsabreden zwischen Bauherr und Bauunternehmer identisch mit der Einigung zwischen Bürgschaftsnehmer und –geber sein“, erklärte Pohl. „Nur so kann eine finanzielle und rechtliche Absicherung für beide Seiten, Auftragnehmer und Auftraggeber, gewährleistet werden.“

Durch Unachtsamkeit fallen nicht selten entscheidende Schwächen an rechtlichen Bausicherheiten erst nach Abschluss des Vertrages und mit dem Eintritt des Sicherungsfalles ins Auge. Im Bereich des BGB-Bauvertrages gibt der § 648 a BGB dem Auftragnehmer die Möglichkeit auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung eine Sicherheit zu beanspruchen. Die Sicherheit kann gefordert werden, nachdem der Bauvertrag geschlossen worden ist, jedoch auch bereits nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme derselben. „Dies stellt eine einfache Möglichkeit für Bauunternehmen dar, die Absicherung von Ansprüchen während des Bauvorhabens herbeizuführen“, so Pohl. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ging in seinem Vortrag auch auf weitere Sicherungsmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer ein und erläuterte auch die juristische Durchsetzbarkeit der einzelnen Sicherheiten und die Praktikabilität.
 
Sollten Sie Fragen zum Thema des Vortrages oder zum Baurecht im Allgemeinen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Pohl (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) an unserem Standort in Lingen gern zur Verfügung.
 
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