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Vortrag / Social MediaRA Hannes Albers - Social Media und Recht

 

Am Freitag, den 09.10.2015, hielt Rechtsanwalt Hannes Albers beim ersten Social-Media-Tag des Gründer- und Technologie-Zentrums Nordhorn (GTZ) einen Vortrag zum Thema "Social-Media und Recht".

 
Nachdem bereits andere Referenten das Thema "Social Media" aus praktischer Erfahrung beleuchtet hatten, gab Rechtsanwalt Albers einen kurzen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen unternehmerischer Aktivitäten in sozialen Netzwerken. Er riet hierbei dazu, nicht ohne Vorplanung das "Abenteuer" Social Media zu starten. Vielmehr müssten vorab die rechtlichen Grundlagen für eine gewerbliche Präsenz im Internet geklärt sein; denn die rechtlichen Vorgaben, die für die Unternehmerns-Website gelten, setzen sich in weiten Teilen auch in der Präsenz des Unternehmens in sozialen Netzwerken fort.
 
Einen Schwerpunkt setze Rechtsanbwalt Albers im weiteren auf die immer häufiger vorkommenden Verstöße gegen das Urheberrecht bei Nutzung von Fotomaterial im Internet. Hier komme zunehmend zu kostenintensiven Abmahnungen durch einzelne Fotografen, die Ihre Rechte durch die Veröffentlichung von Fotos im Internet verletzt sehen. Insoweit sei auch der Bezug von Fotos über vermeintlich kostenlose Interneportale wie z.B. PIXELIO kein Freifahrtschein, mit dem Bildmaterial nach Belieben zu verfahren. So würden z.B. bei PIXELIO keine Lizenzen für die Nutzung von Fotos in sozialen Netzwerken vergeben.
 
Sollten SIe Fragen zum Thema des Vertrages haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Hannes Albers (Fachanwalt für IT-Recht) an unserem Standort in Lingen gern zur Verfügung.
 
Bild: GTZ Nordhorn