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Markenrecht / ABI-Shirts

Wenn für T-Shirts von Schulabschlussjahrgängen markenrechtlich geschützte Logos genutzt werden, droht neben dem Kater nach den Abschlussfeierlichkeiten häufig ein juristisches Nachspiel.

Wie in jedem Jahr bereiten sich derzeit zahlreiche Schüler auf den Abschluss ihrer schulischen Laufbahn vor. Neben den Abschlussprüfungen stehen hier natürlich auch die Planung der wohl verdienten Ferierlichkeiten auf der 2-do-Liste der Schulabgänger.
 
Nahezu jeder Aschlussjahrgang möchte sich dabei inzwischen über einheitliche T-Shirts nach außen präsentieren. Wenn jedoch für die Gestaltung dieser T-Shirts auf geschützte Marken zurückgegriffen wird, entstehen häufig rechtliche Probleme, die die Schüler nicht einkalkuliert hatten.
 
Warum hier ein rechtiches Nachspiel droht , fasst unser Praktikant Stud. iur. Uwe Gebben in einem Beitrag auf unserem IT-Blawg zusammen ... (Beitrag lesen)
 
Sollten Sie Fragen zur Gestaltung von Motto-Shirts oder dem Markenrecht im Allgemeinen haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Hannes Albers an unserem Standort in Lingen gern zur Verfügung.
 
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