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Internet / E-Commerce

ACHTUNG: Neue Infopflichten für Shopbetreiber ab dem 01.02.2017 nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Nachdem Online-Händler im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern bereits seit 01/2016 verpflichtet sind, auf die sog. ODR-Plattform zur Streitschlichtung hinzuweisen, tritt nun zum 01.02.2017 ein weiteres Gesetz in Kraft, dass den Shop-Betreibern noch weitergehende Informationspflichten auferlegt. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen kostenpflichtige Abmahnungen.


Die neuen Regelungen ergeben sich aus dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Sie gelten jedoch gem. § 36 Abs. 2 VSBG nicht für Unternehmen, die am 31.12. des Vorjahres 10 oder weniger Personen beschäftigt hatten.

 

Inhalt und Umfang der neuen Informationspflichten können Sie in unserem ausführlichen Beitrag unter
www.internetrecht-emsland.de nachlesen.

 

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