Vortrag / Transparenzregister
Rechtsanwalt Pohl wird am 08.05.2018 auf Einladung des Wirtschaftsverbands Emsland einen Vortrag zu den Grundlagen und dem Umfang der Meldepflichten von Unternehmen zum neuen Transparenzregister halten.
Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch die Änderung des Geldwäschegesetzes eingeführt. Die nunmehr gesetzlich normierten Transparenz- und Informationspflichten betreffen eine Reihe von juristischen Personen des Privatrechts, sowie Trusts und Treuhänder von nicht rechtsfähigen Stiftungen.
Rechtsanwalt Pohl stellt in seinem Seminar die neuen Pflichten, die dazugehörigen Definitionen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen dar. Folgende Fragen sollen beantworten werden
Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Pohl
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Wer ist betroffen?
- Welche Pflichten bestehen?
- Wer ist wirtschaftlich berechtigter?
- Gibt es Ausnahmen von der Mitteilungspflicht?
- Wer muss die Informationen eintragen lassen?
- In welchem Zeitrahmen muss eine EIntragung erfolgen?
- Welche Folgen ergeben sich aus der EIntragung?
Ort der Veranstaltung:
Hotel Pölker, Herzog-Arenberg-Str. 15, 49716 Meppen
Zeit: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
Die (kostenpflichtige) Anmeldung zu dem o.g. Vortrag ist nur über den Wirtschaftsverband Emsland möglich.