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Verhinderte Wohnungsbesichtigung

Weigerung eines Mieters kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Das AG München bestätigte mit Urteil vom 26.08.2021 eine fristlose Kündigung durch die neuen Eigentümer einer Mietwohnung, nachdem mehrere Besichtigungstermine gescheitert waren.

Die Mieter hatten zuvor schon den Interessenten den Zutritt zu der zum Verkauf stehenden Wohnung verwehrt. Die Kläger erwarben die Wohnung dennoch und vereinbarten dann im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine, von denen jedoch keiner zustande kam.

Die Vermieter wollten den Zustand der gekauften Wohnung bewerten, auch für ihre Bank und die dortige Kreditfinanzierung. Da die Mieter die Besichtigungen verweigert hatten, erklärten die Vermieter nach entsprechender Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Die Mieter beriefen sich darauf, dass ein Termin aufgrund der Vorbereitung auf eine Online-Schulung und die übrigen Termine wegen Corona-Tests, Isolationen und den Infektionsbestimmungen gescheitert seien.

Das Amtsgericht hielt die fristlose Kündigung gleichwohl für gerechtfertigt. Die Verweigerung des Zutritts zur Besichtigung der Wohnung durch die Vermieter stelle einen wichtigen Grund dar. Für die gewünschte Besichtigung habe ein ausreichender Grund vorgelegen. Ausreichende Verhinderungsgründe hätten die Mieter nicht vorgetragen bzw. nicht bewiesen.

Urteil des AG München vom 26.08.2021, Az. 474 C 4123/21