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Sind Klagen gegen VW noch möglich oder sind alle Ansprüche verjährt?

Zum Ende des Jahres 2018 kam es zu einer großen Klagewelle gegen VW, weil vielfach berichtet wurde, dass alle Ansprüche gegen VW zum Ende des Jahres 2018 verjähren würden. Aus diesem Grund wurde auch die Musterfeststellungsklage gegen VW noch so rechtzeitig in 2018 eingereicht, dass den Betroffenen bis zum 31.12.2018 genug Zeit blieb, sich dieser Musterfeststellungsklage anzuschließen. Hintergrund für die Berechnung der 3-jährigen Verjährungsfrist waren die ersten Medienberichte über die Diesel-Affäre im September 2015. Es spricht jedoch sehr viel dafür, dass die Ansprüche gegen VW noch nicht verjährt sind. Die überwiegende Zahl der betroffenen VW Kunden hat nämlich die Mitteilung, dass Ihr Fahrzeug von dem VW-Betrug betroffen ist und der Mangel durch ein Update behoben werden soll, erst im Jahr 2016 erhalten. Erst mit Erhalt dieses Schreibens hatten die betroffenen VW Kunden tatsächliche Kenntnis, dass in ihrem VW, Audi oder Skoda der EA 189 Diesel-Motor mit Manipulationssoftware verbaut wurde. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt nach vielfacher Rechtsansicht mit erst mit Erhalt dieses Schreibens. Diese wurden aber in der Regel erst im Jahr 2016 versendet. Wer sich bisher noch nicht zu einer Klage entschließen konnte und sich auch der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen hat, konnten noch bis zum 31.12.2019 gegen VW klagen. Für die Käufer, die die Updateaufforderung in 2017 erhalten haben, dürfte eine Klage noch bis Ende 2020 möglich sein. Nach einer weiteren Rechtsaufassung beginnt die Verjährung erst in dem Zeitpunkt in dem der Kunde mit ausreichender Sicherheit von der Durchsetzungsmöglichkeit des Anspruches hatte. Die ersten Urteile gegen VW vielen in 2017, so dass die Verjährung erst Ende 2020 enden würde. Weitergehende Ansichten gehen sogar von einem Verjährungsbeginn mit der gefestigten Rechtsprechung zu diesem Thema aus, also dem ersten Urteil des BGH zur sittenwidrigen Schädigung durch VW vom 25.05.2020. Betroffene, die noch nicht geklagt haben oder den Vergleich mit VW nicht eingegangen sind, haben also durchaus noch die Möglichkeit zur Klage auf Schadenersatz. Diese ist in jedem Einzelfall mit den konkreten Umständen zu prüfen. Die durch unsere Kanzlei veranlassten Klagen gegen VW vor den Landgerichten in Osnabrück, Münster, Oldenburg, Bremen, Aurich und Essen konnten mit ganz überwiegend positivem Ergebnis für unsere Mandanten abgeschlossen werden. Selbst in den wenigen Fällen, in denen in der 1. Instanz die Klagen abgewiesen wurden, bestehen hohe Erfolgsaussichten in der Berufungsinstanz. Wegen der zu erwartenden 3. Klagewelle sollten Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, damit wir für Sie prüfen können, ob eine Klage gegen VW möglich und erfolgversprechend ist. Von einer Online-Prüfung über ein entsprechendes Programm auf unserer Internetseite haben wir aus guten Gründen abgesehen. Auch die persönliche Prüfung ihrer Ansprüche ist für Sie bis zu einem konkreten Auftrag unverbindlich. Zuständig für die VW Klagen ist in unserem Hause

Rechtsanwalt Marc Barkmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht.