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Parkplätze: kein Schadensersatz bei Überfahren von Randsteinen

Sachverhalt:

Das Amtsgericht Hanau hat mit Urteil vom 19.10.2022 (Az. 39 C 42/22) entschieden, dass ein Autofahrer, der auf einem privaten Parkplatz Randsteine überfährt und dadurch Schäden an seinem Pkw verursacht, keinen Schadensersatz vom Parkplatzbetreiber verlangen kann.

 

Begründung:

Das Gericht argumentiert, dass der Parkplatzbetreiber nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe, da die Begrenzungsanlagen sichtbar gewesen seien und der Fahrzeugführer selbst dafür verantwortlich sei, solche Hindernisse zu beachten.

Selbst wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angenommen werde, müsse der Kläger aufgrund seines eigenen Mitverschuldens den Unfallschaden selbst tragen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.