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Neues Chancen-Aufenthaltsgesetz (ChAR)

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnet Ausländern, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben und über eine Duldung verfügen, die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Nach § 104c AufenthG sollen Menschen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. In dieser Zeit sollen Kenntnisse der deutschen Sprache, eine überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes sowie Nachweise zur Identität vorgelegt werden.

Straftäter bleiben hiervon grundsätzlich ausgeschlossen, genauso wie Personen, die ggfs. über ihre Identität getäuscht haben.

 

Über die weiteren Voraussetzungen berät Sie gerne Rechtsanwalt Andreas Tönjes.