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Neue Düsseldorfer Tabelle 2024 – Was sich ab dem 1. Januar ändert.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die "Düsseldorfer Tabelle" aktualisiert. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2024.

Die aktualisierte Tabelle bringt wesentliche Änderungen bei den Bedarfssätzen für minderjährige und volljährige Kinder mit sich. Besonders interessant sind die erhöhten Mindestbedarfe gemäß der 6. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 29.11.2023.

 

- Kinder bis zum 6. Lebensjahr: 480 € (Anstieg um 43 € im Vergleich zu 2022)
- Kinder bis zum 12. Lebensjahr: 551 € (Anstieg um 49 € im Vergleich zu 2022)
- Jugendliche vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit: 645 € (Anstieg um 57 € im Vergleich zu 2022)

 

Auch für volljährige Kinder und studierende Kinder ändern sich die Bedarfssätze. Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, haben einen unveränderten Bedarf von 930 €.

Die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige steigen ab dem 1. Januar 2024. Nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner haben gegenüber minderjährigen Kindern nun einen Selbstbehalt von 1.200 € (bisher 1.120 €), erwerbstätige Unterhaltsschuldner einen Selbstbehalt von 1.450 € (bisher 1.370 €). Die darin enthaltenen Kosten der Unterkunft bleiben unverändert bei 520 €.