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Hälftige Haftung bei Kollision mit verkehrswidrig wendendem Fahrzeug

Mit Urteil vom 13. Juni 2023 (Az. 2 S 62/22) hat das Landgericht Hanau über Schadensersatz aus einem Unfall entschieden, bei dem ein Autofahrer mit dem Fahrzeug eines anderen Fahrers kollidierte, der verkehrswidrig wendete.

 

Der Fall im Überblick
In dem vorliegenden Fall beabsichtigte ein Fahrzeugführer, sein Auto auf unzulässige Weise auf der Straße zu wenden. Dies führte dazu, dass sein Fahrzeug quer auf der Fahrbahn stand und den Verkehr blockierte. Der Kläger näherte sich auf derselben Spur, bemerkte die Situation, hupte und verlangsamte seine Geschwindigkeit. Dennoch kam es zur Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen.

 

Die rechtliche Bewertung
Das Gericht urteilte, dass beide Fahrzeugführer für den Unfall zu gleichen Teilen verantwortlich sind. Zwar wurde demjenigen, der das Wendemanöver verkehrswidrig durchführte, ein Fehlverhalten vorgeworfen. Der andere Fahrer vertraute darauf, dass das wendende Fahrzeug rechtzeitig Platz machen würde, anstatt vollständig zu bremsen. Dieses Verhalten verstieß gegen das allgemeine verkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot.

 

Relevanz für Verkehrsteilnehmer
Diese Gerichtsentscheidung zeigt, dass es nicht ausreicht, sich auf das Fehlverhalten anderer zu verlassen. Jeder Fahrzeugführer hat die Pflicht, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um Kollisionen zu verhindern. Andernfalls kann eine Mithaftung bei einem Unfall die Folge sein.