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Die Musterfeststellungsklage für Ihr Recht im VW-Skandal

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Diese wohl erste Verbraucherklage nach dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC bei dem Oberlandesgericht in Braunschweig eingereicht werden. Dies gibt den Betroffenen VW-, Audi-, Skoda-, und Seatkunden die Möglichkeit sich ohne größeres finanzielles Risiko ihre Schadenersatzansprüche gegen die Hersteller aus dem VW Konzern zu sichern.
Viele VW Kunden haben bisher von einer eigenen Klage gegen den Händler oder den VW-Konzern abgesehen. Zum einen weil die notwendige Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Händler nicht mit der erforderlichen Sicherheit gewährleistet werden konnte oder der Kunde dem Händler „nichts will“, da dieser für das Versagen der Hersteller kein Verschulden trägt. Zum anderen aber auch, weil eine Klage „des kleinen Mannes“ gegen den VW Konzern von vorneherein aussichtlos erschien.
Der Musterfeststellungklage können sich jetzt Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde anschließen.
Bevor Sie sich dieser Klage anschließen sollte Ihr Einzelfall individuell daraufhin geprüft werden, ob für Sie eine Eintragung ins Klageregister der Musterfeststellungsklage oder evtl. doch eine Einzelklage der bessere Weg ist. Insbesondere für Käufer ohne Rechtsschutzversicherung dürfte sich die Eintragung ins Klageregister anbieten. Wichtig ist, dass noch in den kommenden zwei Monaten, also bis zum 31.12.2018, die Eintragung ins Klageregister oder die Einreichung einer eigenen Klage erfolgt um die Verjährung zu vermeiden.
Wir prüfen Ihren Einzelfall ob dieser mit dem Sachverhalt der Musterfeststellungsklage übereinstimmt und übernehmen für Sie die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister. Bei entsprechendem Erfolg der Musterfeststellungklage machen wir für Sie Ihre Ansprüche auch der Höhe nach geltend. Dies ist notwendig, da die Musterfeststellungsklage nur feststellt, dass Sie einen Schadenersatzanspruch haben. Die Höhe jedes einzelnen Anspruchs muss jeder Betroffene selbst berechnen und einfordern.
Wir stehen Ihnen hier mit unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht Marc Barkmann von Anfang an zur Seite.