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Verbot der Handy-Nutzung u. anderer elektronischer Geräte beim Führen eines Fahrzeuges

 

Kaum bemerkt und von der Presse unbeachtet geblieben ist die Einführung einer neuen Regelung in § 23 I a, I b StVO.

Die Sanktionen beim Betrieb von Handys und anderen elektronischen Geräten sind erheblich verschärft worden.

Nach altem Recht wurde das Benutzen eines Handys verfolgt. Nunmehr sind wesentlich mehr elektronische Geräte erfasst, z.B. Diktier- u. Funkgeräte, Berührungsbildschirme, Taschenrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder.

Wer derartige Geräte benutzt, handelt ordnungswidrig, ohne dass es einer weiteren Prüfung bedarf.

Zu beachten ist, dass auch berührungsempfindliche Bildschirme (Touch Screens) während der Fahrt nicht mehr bedient werden dürfen. Ebenso wenig Navigationsgeräte. Erfasst werden selbst sog. Smart Watches wie die Apple Watch, weil diese ein Touch Screen haben.

Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass sämtliche elektronischen Geräte, ob eingebaut oder nicht, die dazu führen, dass der Blick von der Fahrbahn abgewendet wird, zukünftig nicht mehr benutzt werden dürfen. Dies dient der Verkehrssicherheit.
Ausgenommen sind hiervon sog. Head-up-Displays und Alkohol-Interlocks.

Wie die Benutzung vorstehender Geräte zukünftig bewiesen werden soll, ist allerdings höchst fraglich. Gerichtsentscheidungen bleiben abzuwarten.