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Sofortmaßnahme zur Umsetzung der DS-GVO
Rechtfertigungsversuche erfolglos
Wer jetzt erst über die Umsetzung nachdenkt, muss sich schwerwiegende Versäumnisse vorhalten lassen.
Der Wortlaut der DS-GVO ist seit 2 Jahren bekannt.
Keine Karenzzeit für Bußgeldverfahren, keiner kann sich beklagen, sollte in nächster Zeit gegen ihn ein Bußgeld verhängt werden, um Versäumnisse zu ahnden.
Sofortmaßnahmen als erste Schritte zur Compliance:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit erstellen
- Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Erfassung u. Regelung v. Auftragsverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Meldung der Schutzverletzungen
Wir bieten umfassende Beratung und Hilfe zur schnellen Umsetzung der notwendigen Einrichtungen.