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5 nach 12 im Datenschutz

Sofortmaßnahme zur Umsetzung der DS-GVO

Rechtfertigungsversuche erfolglos

Wer jetzt erst über die Umsetzung nachdenkt, muss sich schwerwiegende Versäumnisse vorhalten lassen.
Der Wortlaut der DS-GVO ist seit 2 Jahren bekannt.

Keine Karenzzeit für Bußgeldverfahren, keiner kann sich beklagen, sollte in nächster Zeit gegen ihn ein Bußgeld verhängt werden, um Versäumnisse zu ahnden.

 

Sofortmaßnahmen als erste Schritte zur Compliance:

- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit erstellen
- Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Erfassung u. Regelung v. Auftragsverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Meldung der Schutzverletzungen

Wir bieten umfassende Beratung und Hilfe zur schnellen Umsetzung der notwendigen Einrichtungen.