Urheberrecht / GEMA
BGH v. 27.10.2011: GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten o. Weihnachtsmärkten richtet sich nach Größe der Veranstaltungsfläche.
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BGH v. 27.10.2011: GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten o. Weihnachtsmärkten richtet sich nach Größe der Veranstaltungsfläche.Urheberrecht / GEMA