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Facebook / Abmahnwelle

Derzeit schwappt eine weitere Abmahnwelle durch die digitale Bundesrepublik. Aktuell werden offensichtlich bundesweit sehr zahlreich Verstöße gegen die Impressumspflicht auf gewerblichen FACEBOOK-Seiten (Fanpage) durch die Kanzlei HWK abgemahnt.

Auftraggeber der Abmahnungen ist die Firma BINARY SERVICES GMBH. Aufgrund der Begleitumstände liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung handelt. Betroffene sollten eine solche Abmahnung trotzdem nicht ignorieren.
 
Nach § 5 TMG sind "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" mit einem sog. Impressum, also einer Zusammenfassung der gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben des Seitenbetreibers auszustatten. Verstöße gegen diese Regelung können nach herrschender Rechtssprechung kostenpflichtig unter Wettbewerbern abgemahnt werden. Dass dementsprechend auch gewerbliche FACEBOOK-Seiten (Fanpage) mit einem Impressum zu versehen sind, ist bereits viel diskutiert und zuletzt vom LG Aschaffenburg (Urteil vom 19.08.2011 - AZ: 2 HK O 54/11) bestätigt worden.
 
Trotzdem haben es viele Unternehmen bislang versäumt, auf Ihrer Fanpage bei FACEBOOK ein Impressum zu implementieren oder von dort zumindest deutlich wahrnehmbar auf ihr Impressum der eigenen Website zu verlinken.
 
Diese Rechtsverstöße werden nun offensichtlich bundesweit flächendenkend durch die Rechtsanwaltskanzlei HWK im Auftrag der BINARY SERVICES GMBH kostenpflichtig abgemahnt. Materiellrechtlich mögen diese Abmahnungen zunächst begründet sein. Aufgrund der Begleitumstände und insbesondere der hohen Anzahl der bekannt gewordenen Abmahnungen liegt jedoch die Vermutung nahe, dass es sich hier um rechtsmissbräuchliche Massenabnahnungen handelt.
 
Wir empfehlen bei Erhalt einer solchen Abmahnung, diese sorgfältig zu prüfen und in jedem Fall etwaig fehlende Impressumsangaben auf der eigenen FACEBOOK Fanpage nachträglich einzufügen. Zur Vermeidung von Kosten- und Rechtsnachteilen sollte gleichzeitig die Abgaben einer (modifizierten) Unterlassungserklärung erwogen werden. Insoweit raten wir jedoch dringend davon ab, die von der Kanzlei HWK formulierte Erklärung ungeprüft zu unterzeichnen. 
 
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei HWK erhalten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Hannes Albers (Fachanwalt für IT-Recht) für eine weitergehende Beratung gern zur Verfügung.
 
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