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Verkehrsrecht / Mord!?


exhaust-pipe-1653783-1280Landgericht Berlin: Urteil wegen Mordes nach tödlichem Unfall bei einem illegalen Straßenrennen auf dem Berliner Kurfürstendamm

Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 28-jährigen Hamdi H. und den 25-jährigen Marvin N. wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Führerscheine der Angeklagten wurden eingezogen, die Fahrerlaubnisse lebenslang entzogen.

 

Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer haben sich die Angeklagten am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h und durchgedrückten Gaspedalen seien sie mit ihren Fahrzeugen den Kurfürstendamm und die sich anschließende Tauentzienstraße entlanggerast und hätten dabei mehrere rote Ampeln missachtet. An der Kreuzung Tauentzienstraße / Nürnberger Straße sei das Fahrzeug des Angeklagten Hamdi H. mit dem Jeep eines 69-Jährigen kollidiert, der noch am Unfallort verstorben sei. Der Angeklagte Marvin N. sei gegen eine steinerne Hochbeeteinfassung gerast und mit seinem Fahrzeug mehrere Meter durch die Luft geflogen, seine Beifahrerin sei dabei verletzt worden.

 

PS-starker PKW als "gemeingefährliches Tatmittel".

 

Der Unfallort habe nach dem Zusammenprall wie ein „Schlachtfeld“ ausgesehen, so der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt in seiner mündlichen Urteilsbegründung heute. Die Angeklagten hätten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen, d.h. sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden. Damit sei juristisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Darüber hinaus hätten die Angeklagten das Mordmerkmal des gemeingefährlichen Tatmittels verwirklicht. Die Angeklagten hätten ihre Autos, schwere und PS-starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Gleichsam wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Summe der einzelnen konkreten Tatumstände und die Persönlichkeiten der Angeklagten in diesem Fall den Ausschlag gegeben hätten. Der Fall sei nicht vergleichbar mit anderen Vorfällen im Straßenverkehr, die jüngst für Aufsehen gesorgt hatten.

Das Gesetz sieht bei einer Verurteilung wegen Mordes zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor (§ 211 StGB).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

 

LG Berlijn v. 27.02.2017 - AZ: 535 Ks 8/16

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin vom 27.02.2017