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Widerruf / Verbraucherdarlehen

Frist zum Widerruf von Altverträgen soll per Gesetztesänderung auf 21.06.2016 beschränkt werden.

Der Gesetzgeber plant das Widerrufsrecht für Immobilienkreditverträge, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 mit fehlerhafter Belehrung geschlossen worden sind, 2016 enden zu lassen. Konkret ist ein Ende für den 21.06.2016 in der Planung. Betroffen sind bestehende Kreditverträge bei allen Banken, Sparkassen und Volksbanken. Auch abgewickelte Verträge können noch widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Da die Zeit zur Vorbereitung des Widerrufs eng bemessen ist empfehlen wir jetzt, spätestens bis zum Jahresende, die entsprechende Prüfung vorzunehmen.
 
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine Überprüfung Ihres Kreditvertrages wünschen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gern zur Verfügung.
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