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Persönlichkleitsrecht / Schmerzensgeld 

OLG Oldenburg v. 11.08.2015: 15.000,00 EUR Schmerzensgeld für Veröffentlichung manipulierter Porno-Bilder im Internet.

Mit Berufungsurteil vom 11.08.2015 hat das OLG Oldenburg ein von unserer Kanzlei in erster Instanz erstrittenes Schmerzensgeld i.H.v. 22.000,00 EUR für die Veröffentlichung manipulierter Porno-Bilder auf 15.000,00 EUR reduziert.

Auch das Oberlandesgericht ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass der Beklagte zahlreiche pornografische Foto-Montagen, in die er das Gesicht bzw. den Kopf der Kägerin eingesetzt hatte, im Internet veröffentlich hatte. Es erkannte hierin eine besonders schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Klägerin. Wörtlich führt das Gericht insoweit aus:

"Die Klägerin muss den ihr Persönlichkeitsrecht verletzenden Eindruck hinnehmen, dass sie sich willentlich in der auf den Fotos ersichtlichen herabwürdigenden Weise ablichten lässt und damit bereit ist, sich zum Objekt fremder Begehrlichkeiten zu machen."

Im Ergebnis hält das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Falles jedoch ein Schmerzensgeld in Höhe von (nur) 15.000,00 EUR für angemessen. Gleichzeitig wurde der Beklagte verurteilt, der Klägerin jeglichen (finanziellen) Schaden zu erstatten, den sie zukünftig durch die Veröffentlichung der Foto-Montagen erleiden wird.

OLG Oldenburg v. 11.08.2015 – AZ: 13 U 25/15
LG Oldenburg v. 02.03.2015 – AZ: 5 O 3400/13
 
Sollten Sie Fragen zu diesem Urteil oder zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Hannes Albers (Fachanwalt für IT-Recht) an unserem Standort in Lingen gern zur Verfügung.
 
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