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Datenschutz / Unternehmenskauf 

Haftungsfalle - Kundendaten beim Unternehmens(verkauf). 

Das Bayrische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hat Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit den Kundendaten mit einem erheblichen Bußgeld belegt.
 
Kundendaten haben für Unternehmen oft einen erheblichen wirtschaftlichen Wert, insbesondere wegen der Möglichkeit der persönlichen Werbeansprache. Stellt ein Unternehmen seinen Betrieb ein, versucht es häufig, werthaltige Wirtschaftsgüter („Assets“) entgeltlich an ein anderes Unternehmen im Wege eines sog. Asset Deals zu veräußern. Ähnlich versuchen auch Insolvenzverwalter eines insolventen Unternehmens, die Kundendaten, die oft noch den einzigen relevanten Wert darstellen, bestmöglich zu verkaufen.

Dass dabei jedoch Vorsicht geboten ist, mussten zwei Unternehmen aus Bayern erfahren. Das BayLDA hat kürzlich im Falle einer datenschutzrechtlich unzulässigen Übertragung von E-Mail-Adressen von Kunden eines Online-Shops im Zuge eines Asset Deals Geldbußen in fünfstelliger Höhe sowohl gegen das veräußernde als auch gegen das erwerbende Unternehmen festgesetzt.
Sollten Sie Fragen zum Thema Datenschutz haben, steht IhnenRechtsanwalt Hannes Albers (Fachanwalt für IT-Recht) an unserem Standort in Lingen gern zur Verfügung.
 
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