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Verwaltung und Staat

Die Betreuung des Privaten gegenüber dem Staat ist umfangreich und vielschichtig. Öffentlich rechtliche Regelungen sind unabdingbare Basis des gesellschaftlichen Zusammenlebens; gleichzeitig stellen sie einen Eingriff in die geschützte Rechtssphäre des Einzelnen dar. Neben Privatpersonen benötigen aber auch immer häufiger Unternehmen rechtliche Begleitung im Kontakt oder in der Auseinandersetzung mit staatlichen Behörden.

Der Widerstreit der Interessen der Öffentlichkeit mit den Interessen des Einzelnen offenbart sich häufig in folgenden Rechtsgebieten:

 

 

Kopp und Partner vertreten hier sowohl die Interessen einzelner Personen oder Unternehmen gegenüber dem Staat, als auch die Interessen von Kommunen und Gebietskörperschaften. Natürlich vertreten wir unsere Mandanten - soweit dies notwendig wird - auch in Prozessen vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten.

 

Ihre ersten Ansprechpartner in allen Fragen des öffentlichen Rechts sind: