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Neue Heizkostenverordnung

Die Bundesregierung hat die Heizkostenverordnung den europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz angepasst.

Der Bundesrat hat am 05.11.2021 mit der Bedingung zugestimmt, dass diese Verordnung nach drei Jahren evaluiert werde, um frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieter entstehen. Falls die Bundesregierung diese Forderung umsetzt, kann die Verordnung nach der Verkündung in Kraft treten, was möglicherweise noch in diesem Jahr erfolgen wird.

Die Änderung der Heizkostenverordnung sieht insbesondere vor, dass neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein müssen. Bestehende Zähler müssen bis Ende 2026 nachgerüstet bzw. ersetzt werden.

Sofern fernablesbare Zähler bzw. Heizkostenverteiler dann vorhanden sind, sind den Mietern monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

In die Heizkostenabrechnung sind künftig zusätzliche Informationen aufzunehmen, z.B. Informationen zum Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.