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Energiepreise - Entlastungspaket 2022

Kinderbonus 100 €

Um die stark gestiegenen Energiepreise abzufedern, wurde von der Bundesregierung der Kinderbonus 2022 als Teil des Entlastungspakets beschlossen. Im Juli 2022 soll dieser Bonus in Höhe von 100 € einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich.


Einen Anspruch auf den Kinderbonus haben diejenigen, die im Jahr 2022 mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld hatten. Kinder, die erst dieses Jahr geboren werden, erhalten den Kinderbonus automatisch nach Beantragung des Kindergelds. Der genaue Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich nach der Kindergeld-Endziffer.
Wer ein rückwirkendes Kindergeld (Nachzahlung) aus 2021 bekommt, erhält dabei zusätzlich auch den einmaligen Kindergeldbonus dem Jahr in Höhe von 150 €.
Der Kinderbonus soll insbesondere Familien mit kleinen Einkommen zugutekommen. Dementsprechend wird er weder auf Leistungen nach SGB II, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag. noch Wohngeld als Einkommen angerechnet. Darüber hinaus ist der Kinderbonus grundsätzlich von der Pfändung ausgeschlossen.
Hinsichtlich des Kinderfreibetrags in der Einkommenssteuerveranlagung berechnet das Finanzamt nach der sog. „Günstigkeitsprüfung“, ob das Kindergeld inklusive Kinderbonus oder der Kinderfreibetrag für die Eltern vorteilhafter ist.
Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderbonus auf das Konto des Elternteils ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält. Das bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige (falls das minderjährige Kind beim anderen Elternteil lebt), den geschuldeten Unterhaltsbetrag für Juli um 50,00 € pro Kind kürzen kann.

Der Bonus wird ebenfalls an Heime oder Jugendeinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen ausgezahlt, soweit ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er ist nicht vom Aufenthaltsstatus der Eltern oder des Kindes abhängig.

Quellen:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/entlastungspaket-wie-profitiere-ich-von-der-energiepauschale-72465
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2021-03-18-FAQ-Kinderbonus-2021.html