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Unterhalt / Düsseldorfer Tabelle

Ab dem 01.01.2018 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle für die Berechnung von Unterhalt für getrennt vom Unterhaltspflichtigen lebende Kinder.

Erstmals seit 2008 sind nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben worden.Die neue Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis 1.900,00 EUR, statt bisher 1.500,00 EUR und endet in der Einkommensgruppe 10 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 5.500,00 EUR.

 

Gern sind wir bereit, Ihnen bei der Neuberechnung und Durchsetzung etwaiger Unterhaltsansprüche  behilflich zu sein.

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier (externer Link / .pdf-Datei)