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Sammelklage: So kommen Verbraucher leichter zu Entschädigungen

Deutschland setzt eine EU-Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen um. Der Bundesrat hat am 29.09.2023 zugestimmt und die Anwendung dieses Instruments vor Gericht steht kurz bevor, voraussichtlich noch im Oktober 2023.

Verbraucherzentralen planen, noch in diesem Jahr Sammelklagen einzureichen, basierend auf dem bewährten Modell der Musterfeststellungsklagen. Dabei entscheidet ein Gericht über die Ansprüche einer Vielzahl von Personen, die in gleicher Weise durch das Verhalten eines Unternehmens geschädigt wurden. Klageberechtigt sind bestimmte Verbände und Rechtsdienstleister.

Bei Erfolg können Verbraucher direkt Leistungen erhalten, ohne selbst auf Zahlung klagen zu müssen. Darin liegt der Unterschied zu der bereits eingeführten Musterfeststellungsklage.

Die Anmeldung im Klageregister des Bundesjustizministeriums genügt und die Kosten trägt der Sammelkläger. Mindestens 50 betroffene Verbraucher sind erforderlich, um eine Sammelklage einzureichen. Dieses Verfahren entlastet Gerichte, schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und stärkt die Verbraucherrechte.