Sie sind hier:

EuGH v. 15.09.2016: Zur Haftung für öffentliche WLAN-Netze von Gewerbetreibenden.

Alles klar? Ja ... Nein .. ich mein: Jein!

Mit lang erwartetem Urteil vom 15.09.2016 hat der EuGH sich zur Haftung des Betreibers eines öffentlichen WLAN-Zugangs für Urheberrechtsverletzungen geäußert. Die erhoffte Klarheit ergibt sich aus dem Urteil des obersten europäischen Gerichts jedoch leider nicht. Zum einen kommt der EuGH zwar zu dem Ergebis, dass der Betreiber eines öffentlichen WLANs nicht pauschal für darüber erfolgte Urheberrechtsverletzungen haftet; zum anderen soll ihm aber aufgegeben werden können, sein WLAN mit einem Passwort abzusichern. Das Modell eines für jedermann offenen WLANs dürfte damit schnell an seine Grenzen stoßen.

 

Die vollständige Pressemitteilung des EuGH lesen Sie unserem BLOG zum IT-Recht unter www.internetrecht-emsland.de .